Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Maklervertrag und Gültigkeit

Mit der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit bezüglich des jeweiligen Angebotes (Nennung der Objektanschrift, Besichtigungen etc.) und/oder der Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer / Vermieter kommt zwischen Fuchs Real Estate und dem Kauf- oder Mietinteressenten ein Maklervertrag zu den nachfolgenden Bedingungen zustande.

§ 2 Vorkenntnis

Ist dem Kauf- oder Mietinteressenten die durch Fuchs Real Estate angebotene Immobilie oder der Verkäufer/Vermieter und dessen Verkaufs- oder Vermietungsabsicht bereits bekannt, so hat der Interessent dies unverzüglich und spätestens innerhalb von 3 Kalendertagen Fuchs Real Estate in schriftlicher oder E-Mail Form mitzuteilen. Fuchs Real Estate ist berechtigt, einen Nachweis hierzu anzufordern. Unterlässt der Interessent diesen Hinweis, ist er dazu verpflichtet, den entgangenen Provisionsanspruch in voller Höhe zu erstatten.

§ 3 Vertraulichkeit, Angebote und Weitergabeverbot

Die von Fuchs Real Estate an den Interessenten übermittelten Angebote und Informationen (insbesondere Exposés und der jeweilige Inhalt) sind streng vertraulich und ausschließlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Die Weitergabe an Dritte und einem darauf folgenden Kaufvertragsabschluss ohne Mitwirkung von Fuchs Real Estate verpflichtet zum Schadenersatz in voller Provisionshöhe.

§ 4 Provisionsregelungen

Entstehen

Durch Übermittlung von Objektinformationen (Exposé) und Bekanntgabe der Immobilienanschrift entsteht für Fuchs Real Estate der Provisionsanspruch im Falle eines darauf folgenden Ankaufs oder einer darauf folgenden Anmietung der jeweiligen Immobilie. Mit einem rechtswirksamen Abschluss eines notariellen Kaufvertrages oder des Mietvertrages wird der Provisionsanspruch wirksam. Für das Wirksamwerden des Provisionsanspruches genügt auch der Nachweis einer Mitursächlichkeit durch Fuchs Real Estate. Der Provisionsanspruch bleibt bestehen, wenn mit dem Kaufinteressenten binnen einer Frist von einem Jahr (nach vorläufig unterbrochenen Verhandlungen) ein Vertragsabschluss zustande kommt. Der Provisionsanspruch auf eine Käufercourtage besteht auch bei vorher durch uns zustande gekommener Vermietung und späterem Ankauf der Immobilie. Die Courtage der Miete wird dann mit der fälligen Käufercourtage verrechnet.

Fälligkeit

Mit Abschluss bzw. Unterschrift eines notariellen Kaufvertrages oder Mietvertrages ist der Provisionsanspruch fällig und verdient und nach Rechnungsstellung zu zahlen. Roth- Immobilien hat Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin und auf eine Ausfertigung des notariellen Kaufvertrages. Sollte der Abschluss des Vertrages ohne die Teilnahme von Fuchs Real Estate erfolgen, so ist der Käufer/Mieter dazu verpflichtet, Fuchs Real Estate unverzüglich über den Inhalt des Vertrages zu informieren.

Höhe

Die Höhe der Provision errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis bzw. aus der Netto- Kaltmiete. Sofern nichts anderes vereinbart wurde beträgt die Maklerprovision bei Kauf maximal 5,95% des Kaufpreises, bei Vermietung 2,38 Monats-Kaltmieten und bei Gewerbevermietung 3,57 Monats-Kaltmieten – jeweils inkl. 19% gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Doppeltätigkeit

Fuchs Real Estate ist berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu werden, wobei sich Fuchs Real Estate in diesem Falle zur Neutralität verpflichtet.

§ 5 Haftung

Fuchs Real Estate und dessen rechtlicher Vertreter sowie die jeweiligen Erfüllungsgehilfen haften bei fahrlässigem Verhalten nicht. Die Objektbeschreibungen wurden jeweils aufgrund der Angaben des Verkäufers oder Vermieters erstellt. Fuchs Real Estate übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben – diese sind daher vom Kauf- oder Mietinteressenten vor einem Kauf oder einer Anmietung auf Wunsch selbst nachzuprüfen. Auch für die Verfügbarkeit eines Angebotes bei Vermietung oder Verkauf übernimmt Fuchs Real Estate keine Haftung. Irrtum oder Zwischenverkauf vorbehalten. Für Leistungen der externen Kooperationspartner haftet Fuchs Real Estate nicht. Eine Abmachung/Vertrag kommt ausschließlich zwischen Ihnen und dem jeweiligen Partner zustande.
Fuchs Real Estate übernimmt keine Haftung und Gewähr für die Inhalte von externen Links, die auf der Internetseite www.fuchs-real-estate.com und allen zugehörigen Unterseiten angeboten werden. Für die Inhalte sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

§ 6 Salvatorische Klausel

Sollte ein Teil dieser Bestimmungen oder ein Teil einer einzelnen Bestimmung nichtig oder unwirksam sein oder werden, so sollen die übrigen Bestimmungen von der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit unberührt bleiben.

§ 7 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Fürth.